Sonderpostenscheune seit 10 Jahren in Dinslaken
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Sonderpostenscheune, Herr Ludger Krey, Lanterstraße 31, 46539 Dinslaken (im Folgenden: Sonderpostenscheune genannt)und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser AGB sind nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

c) Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden bei Sonderpostenscheune auf einen Newletter von Sonderpostenscheune zu stande. Im Newsletter weist Sonderpostenscheune auf die Geltung dieser AGB hin. Für die Bestellung sendet der Kunde eine Bestellanfrage an Sonderpostenscheune. Durch die Bestellanfrage bestätigt der Kunde die Geltung der AGB. Ist die angefragte Ware verfügbar, sendet Sonderpostenscheune dem Kunden eine Bestellbestätigung mit den Vertragseinzelheiten (insb. Preis, Versandmodalitäten, bestellte Ware) zu. Dies stellt die Annahmeerklärung dar, die den Vertrag zustande bringt.

d) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von Sonderpostenscheune gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

e) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Sonderpostenscheune ist zur nachträgliche Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Sonderpostenscheune wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl Sonderpostenscheune, als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Erfüllungsortvereinbarung

Als Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung ist der Geschäftssitz von Sonderpostenscheune in Dinslaken vereinbart

§ 3 Lieferung

a) Teillieferungen
Sonderpostenscheune ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Sonderpostenscheune nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Sonderpostenscheune nicht zu vertreten. Sie berechtigen Sonderpostenscheune dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Sonderpostenscheune vom Vertrag zurücktreten. Sonderpostenscheune verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

e) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist Sonderpostenscheune nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

§ 4 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von Sonderpostenscheune in Dinslaken vereinbart wird. Der Kaufpreis ist durch Vorkasse oder bar bei Abholung zu bezahlen.

b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei Sonderpostenscheune eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich Sonderpostenscheune vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Sonderpostenscheune kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

c) Skontovereinbarung

Eine Skontovereinbarung muss schriftlich vereinbart werden.

d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Sonderpostenscheune. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an Sonderpostenscheune ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Sonderpostenscheune berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Vorbehaltsware im üblichen Rahmen zu versichern..

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen

Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde Sonderpostenscheune unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Sonderpostenscheune entstandenen Ausfall.

c) Rücknahme

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist  Sonderpostenscheune berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die  Sonderpostenscheune erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

d) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterveräußerung

Der Kunde ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt Sonderpostenscheune als Sicherheit für den Kaufpreis seine aus dem Weiterverkauf der Sache entstehende künftige Kaufpreisforderung gegen den Dritten bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses in Höhe den Endbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer ab.

e) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterverarbeitung

Eine Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltskaufsache durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Sonderpostenscheune. In diesem Fall setzt sich das Anwartsschaftsrecht des Kunden an der bisherigen Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Werden diese Sachen weiterveräußert, tritt der Kunde Sonderpostenscheune schon jetzt alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf ab. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum Sonderpostenscheune stehenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Sonderpostenscheune das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt auch für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer Sonderpostenscheune anteilig Miteigentum verschafft und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Sonderpostenscheune verwahrt.

f) Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, ist Sonderpostenscheune auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

§ 6 Lizenzvereinbarung

a) Urheberrecht bei Dienstleistungen

Von Sonderpostenscheune entwickelte Software, Programmcodes, Datenbanken und Pläne einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum von Sonderpostenscheune. Dies gilt auch, soweit das erstellte Projekt auf Vorschläge oder die Mitarbeit des Kunden hin spezifiziert wurde.

b) Lizenzerteilung

Sonderpostenscheune wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher, den Vertrag betreffender Rechnungen, alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt er die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Mit Vertragsende erlischt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung die Lizenzerteilung. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

c) Lizenzbedingungen

Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung von Sonderpostenscheune.
 Dem Kunden ist weder die Unterlizenzierung, noch der Vertrieb, noch die Vervielfältigung gestattet. Zum Zwecke der Sicherheit und für die Dauer der Lizenzerteilung ist dem Kunden die Anfertigung von Sicherheitskopien gestattet.

d) Schadensersatz

Sonderpostenscheune behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

§ 7 Gewährleistung und Garantie

a) Gewährleistungsanspruch
Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Preises zu.

c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet Sonderpostenscheune nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

e) Rügeobliegenheit von Unternehmern
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. Erfüllt der Kunde diese ihm nach § 377 HGB auferlegten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht, ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

f) Gewährleistung für gebrauchte Waren
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

g) Garantien

Sonderpostenscheune vergibt keine Garantien für die angebotenen Waren. Sofern auf Garantien Bezug genommen wird, betrifft dies die Herstellergarantien.

§ 8 Haftung

a) Haftungsausschluss
Sonderpostenscheune sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet Sonderpostenscheune im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Sonderpostenscheune in Dinslaken vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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